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Das vorliegende Werk basiert auf den Lehren der Professoren für Rechtswissenschaft und Verfahrensrecht. Es befasst sich im Wesentlichen mit dem römisch-germanischen Recht. Um den Begriff "römisch-germanisch" zu verstehen, ist jedoch eine kurze Erläuterung im Vergleich zum Common Law erforderlich.
Bevor wir jedoch zu dieser Erläuterung kommen, sollte zunächst definiert werden, was unter Rechtswissenschaft und Verfahrensrecht zu verstehen ist. So ist gemäß dem Gesetz vom 22. Ventôse des Jahres 12 (13. März 1804) über die Organisation der juristischen Fakultäten ein Professor damit beauftragt, Strafrecht sowie Zivil- und Strafprozessrecht zu lehren.
Was bedeuten also die Begriffe "Recht" und "Verfahren"?
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